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Kritik der Zuschauerdemokratie in Deutschland

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Kategorie: Verfassung

Echt peinlich: Links vor rechts – Jagt der Verfassungsschutz die Falschen?
1. Vera Lengsfeld, CDU „DDR-Bürgerrechtlerin“ (???)
2. Alexander Dobrindt, CSU-Generalsekretär (Seehofer sollte sich mal Gedanken machen…)
„Dobrindt sprach sich dafür aus, alle 76 Abgeordneten der Linken vom Bundesamt für Verfassungsschutz überwachen zu lassen.“
Klar: die Rechten sind verfassungstreu.
In Dresden werden ja auch die Rechten geschützt und die Gegendemonstranten kriminalisiert.
Was bitte hat das mit Demokratie zu tun???
3. Peter Frisch, Ehemaliger Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz
Wech mit dem Scheiß!
http://daserste.ndr.de/guentherjauch/guentherjauch161.html

Und besonders der zweite Totalausfall als Innenminister nach Schäuble (Stasi 2.0):
Friedrich („Gute Gründe“ für Beobachtung linker Abgeordneter)
Abtreten! Sofort! Sonst: Verfassungsklage…

Wer weiß, wie man diese unfähige „Kanzlerin“ samt ihrer durchgängig unfähigen Minister(innen):
– Westerwelle (erster Totengräber der einst populären Vizekanzler)
– Rösler (endgültiger Totengräber der einst populären FDP)
– Friedrich (siehe oben)
– Zensursola (neuerdings „Arbeit und Soziales“)
– Schröder (geb. Köhler)
– etc…
wegbekommt?
Ich plädiere für eine sofortige Neuwahl.

Als 1949 der „Parlamentarische Rat“ das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verabschiedete, wurde mit dem Namen „Grundgesetz“ vor allem der vorübergehende Charakter des Verfassungstextes deutlich gemacht. Das Grundgesetz sollte als Provisorium solange gelten, bis die Teilung Deutschlands ein Ende findet. Anschließend sollte es durch eine Verfassung ersetzt werden, die sich alle Bürger Deutschlands in freier Selbstbestimmung geben würden.

Der sog. Einigungsvertrag zwischen den beiden Verhandlungsführern Wolfgang Schäuble und Günther Krause mit der Formulierung:
„Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes“ widerspricht demzufolge der o.g. Formulierung des „Parlamentarische Rats“ von 1949.

Die Präambel des „Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“:
„Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“
ist willkürlich von den sog. Volksvertretern beschlossen worden.

Das deutsche Volk wurde in keinem der genannten Bundesländer um Zustimmung gebeten, somit ist dieses „Grundgesetz“ ungültig!


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