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Kritik der Zuschauerdemokratie in Deutschland

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Archiv: Mai 2008

Als 1949 der „Parlamentarische Rat“ das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verabschiedete, wurde mit dem Namen „Grundgesetz“ vor allem der vorübergehende Charakter des Verfassungstextes deutlich gemacht. Das Grundgesetz sollte als Provisorium solange gelten, bis die Teilung Deutschlands ein Ende findet. Anschließend sollte es durch eine Verfassung ersetzt werden, die sich alle Bürger Deutschlands in freier Selbstbestimmung geben würden.

Der sog. Einigungsvertrag zwischen den beiden Verhandlungsführern Wolfgang Schäuble und Günther Krause mit der Formulierung:
„Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes“ widerspricht demzufolge der o.g. Formulierung des „Parlamentarische Rats“ von 1949.

Die Präambel des „Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“:
„Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“
ist willkürlich von den sog. Volksvertretern beschlossen worden.

Das deutsche Volk wurde in keinem der genannten Bundesländer um Zustimmung gebeten, somit ist dieses „Grundgesetz“ ungültig!

In der Repräsentativen Demokratie werden politische Sachentscheidungen im Gegensatz zur direkten Demokratie nicht durch das Volk selbst, sondern ausschließlich durch Volksvertreter getroffen. Sie entscheiden eigenverantwortlich und ohne Eingriffsmöglichkeit durch das Volk.

Die repräsentative Demokratie konzentriert die Macht in den Händen einer Oligarchie, was die Wahrscheinlichkeit von Korruption und Lobbyismus erhöht. Da das Volk die tatsächliche Regierungsgewalt mit den Wahlen vollständig an seine gewählten Vertreter abtritt, hat es auf gesetzlicher Ebene keine Möglichkeiten mehr zur Einflussnahme auf politische Entscheidungen seiner Vertreter. So besteht die Gefahr, dass Wählerstimmen mit interessanten Wahlversprechen geworben werden, diese Versprechen jedoch nicht eingehalten werden und letztlich zugunsten von Einzelinteressen an den Interessen des Volkes vorbei regiert wird.

Kritiker führen in Form von parlamentarischen Regierungssystemen, sofern sie auf einem Verhältniswahlrecht beruhen, den Fraktionszwang an. Die Regierung kann mit Neuwahlen drohen oder abweichendes Verhalten mit aussichtslosen Listenplätzen bestrafen. Diese Mechanismen begrenzen das freie Mandat des Abgeordneten.

Ferner wird die mangelnde Einflussnahme der Stimmbürger auf Sachthemen beklagt und auf die Gefahr hingewiesen, dass die Volksvertreter zu sehr entfernt von den Auffassungen der normalen Leute leben würden.

Zudem wird befürchtet, dass repräsentative Systeme leichter von Einzelinteressen sowie Interessengruppen beeinflusst werden könnte, da es einfacher ist eine Gruppe von Abgeordneten zu überzeugen als eine breite Masse von Stimmberechtigten.
Wikipedia: Repräsentative Demokratie


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